Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines kaufmännischen Geschäftsjahres und beihnaltet immer die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlusrechnung des Unternehmens. Welche weiteren Bestandteile enthalten sind, hängt immer von der jeweiligen Rechtsform sowie der Kapitalmarktorientierung der Unternehmung ab. Durch den Jahresabschluss wird die finanzielle Situation und der Erfolg des Unternehmens festgestellt und die die Buchhaltung abgeschlossen.
In Spanien gibt es allerdings seit der HGB-Reform in 2007 neue Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Seit dem 1.1.2008 gilt dem nach der „Nuevo Plan General Contable“ (NPGC), welcher in dieser Form in Deutschland nicht existiert, dessen Inhalte aber Einzelvorschriften im deutschen HGB ähneln. Sinn und Zweck des NPGC ist es, die Gesetzgebung der Buchführung in Spanien an die europäischen Rechtsnormen und internationalen Finanzregeln IFRS (International Financial Reporting Standards) anzupassen.
Danach umfasst der Jahresabschluss nun:
- Bilanz
- GuV-Rechnung
- Feststellungen zu den Änderungen des Nettovermögens im Geschäftsjahr
- Feststellungen zum Cashflow
- Anhang
Neu ist auβerdem, dass sich die GuV-Rechnung auf ein vertikales Format ändert und das auβerordentliche Betriebsergebnis nicht mehr aufzuführen ist. Weiterhin müssen nun bei den Jahresabschlüssen Änderungen im Nettovermögen angegeben werden.
Aufgrund dieser Gesetzesänderungen innerhalb der so schon komplizierten Rechtslage zur Buchhaltung in Spanien ist es ratsam, professionelle Hilfe in Bezug auf Buchhaltung und Bilanzierung im neu gegründeten Unternehmen in Spanien in Anspruch zu nehmen. Daher ist AOB Wirtschaftsprüfer der ideale Partner, um Sie in diesem Bereich kompetent zu unterstützen.
Durch ein groβen Netzwerks aus Büros, Kooperationen und Mitarbeitern sind wir von AOB Wirtschaftsprüfer in der Lage, Ihnen unsere Dienstleistungen in ganz Spanien zur Verfügung zu stellen.
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